Mitglied werden

Mitglied kann jede natürliche und juristische Person sein, die Lebensmitteleinzelhandel betreibt und mindestens zwei Lebensmittelgeschäfte unterhält. Der Vorstand kann auch solche Betriebe als Mitglied aufnehmen, die nur eine Verkaufsstelle unterhalten, aber infolge ihrer Größe und Bedeutung für den Verein von besonderem Interesse sind. Zur Erledigung seiner Aufgaben erhebt der Verein einen Beitrag, der von Vorstand und Beirat in gemeinsamer Sitzung jeweils für ein Jahr festgesetzt wird.

Ferner können auch solche Unternehmen die Mitgliedschaft mit Zustimmung des Vorstandes erwerben, die keinen Einzelhandel mit Lebensmitteln betreiben, aber mit dem Lebensmittelhandel in ständiger Geschäftsbeziehung stehen, insbesondere Industriebetriebe, Genossenschaften, Großhandel, Verbände (fördernde Mitglieder).

Der Jahresbeitrag beträgt, unabhängig von der Unternehmensgröße, 350,– EURO. Er wird jeweils zu Beginn des Jahres in Rechnung gestellt.

ordentliche Mitglieder

Supermärkte

Fördernde Mitglieder