Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal im Geschäftsjahr, und zwar möglichst in der zweiten Jahreshälfte zusammen. Die Einladung muss wenigstens zwei Wochen vorher schriftlich durch den Vorstand oder Beirat erfolgen. Dabei ist die Tagesordnung anzugeben.
Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Über Änderungen und Erweiterungen des Zweckes des Vereins beschlisst die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit.




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